III 9 Zusammenfassender Bericht
Der Unterausschuss für die Umsetzung der IMO-Instrumente (III) spielt eine Schlüsselrolle bei der Analyse von Daten zur Hafenstaatkontrolle und überwacht ständig die Verfahren zur Hafenstaatkontrolle.
Es ist außerdem für die alle zwei Jahre stattfindende Aktualisierung der Umfragerichtlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems zur Besichtigung und Zertifizierung (HSSC) verantwortlich und bringt Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten zusammen, um Umsetzungsfragen zu prüfen, einschließlich der Analyse konsolidierter zusammenfassender Auditberichte der obligatorischen IMO Prüfungssystem der Mitgliedstaaten.
Entwurf von Richtlinien zur Bewertung und Anwendung von gesetzlichen Fernbefragungen, ISM-Code-Audits und ISPS-Code-Verifizierungen
III 9 finalisierte allgemeine Leitlinien zur Bewertung und Anwendung von Fernbesichtigungen und Fernaudits zur Aufnahme in den Entwurf der Besichtigungsrichtlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems für Besichtigung und Zertifizierung (HSSC) und den Entwurf der überarbeiteten Leitlinien zur Umsetzung des Internationalen Sicherheitsmanagements (ISM). Kodex der Verwaltungen.
Die Leitlinien konzentrieren sich auf die Umstände, den Umfang und die Art der Befragung (z. B. jährlich, Erneuerung, Zwischenprüfung usw.) oder Prüfung, bei der Remote-Technologie angemessen eingesetzt werden kann, und geben auch Umstände an, bei denen persönliche Befragungen oder Prüfungen entweder als solche eingesetzt werden müssen Als Ergänzung zu Remote-Methoden oder als einzig geeignete Methode, wenn Remote-Technologie nicht geeignet ist. Weitere Richtlinien werden voraussichtlich am III 10 (Juli 2024) fertiggestellt.
III 9 finalisierte Änderungen der Besichtigungsrichtlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems für Besichtigung und Zertifizierung (HSSC). Diese Überarbeitungsentwürfe berücksichtigen die Änderungen der relevanten verbindlichen Instrumente, die bis einschließlich 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Die Änderungen der Richtlinien werden voraussichtlich auf der 33. Versammlung (Dezember 2023) angenommen und treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
III 9 stellte außerdem den Änderungsentwurf zu den Verfahren zur Hafenstaatkontrolle (A.1155(32)) fertig. Die Änderungsentwürfe enthalten Richtlinien für das Festhalten von Schiffen gemäß MARPOL-Anhang VI. Die Überarbeitungen der Richtlinien werden voraussichtlich auf der 33. Versammlung (Dezember 2023) angenommen und treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Überarbeitungen umfassen Änderungsentwürfe zu:
Die überarbeiteten Verfahren zur Hafenstaatkontrolle werden voraussichtlich auf der IMO-Versammlung 33 (Dezember 2023) angenommen und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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